Aufnahmeverfahren für IV Massnahmen

Aufnahmeverfahren IV Massnahmen

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Voraussetzungen für eine Aufnahme ins Wohnheim Acherli sind:

 

  • abgeschlossene Schulpflicht
  • Bereitschaft seinen aktiven Teil für ein gutes Zusammenleben in der Wohngemeinschaft zu leisten sowie die Hausordnung einzuhalten
  • Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit, sich mit den vielfältigen Lebensthemen auseinanderzusetzen und an den vereinbarten Zielsetzungen zu arbeiten
  • Wohnvertrag inkl. aller Bestimmungen
  • Kostengutsprache oder Verfügung einer IV-Stelle oder einem Kanton.

 

Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich in Absprache zwischen den Durchführungsstellen und der zuständigen IV Verantwortlichen. Der Aufnahmeprozess erfordert ein Vorstellungsgespräch, und wenn möglich eine absolvierte Schnupperwoche.