
Aufnahmeverfahren IV Massnahmen
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Voraussetzungen für eine Aufnahme ins Wohnheim Acherli sind für alle Bewohnenden:
- abgeschlossene Schulpflicht
- Bereitschaft seinen aktiven Teil für ein gutes Zusammenleben in der Wohngemeinschaft zu leisten sowie die Hausordnung einzuhalten
- Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit, sich mit den vielfältigen Lebensthemen auseinanderzusetzen und an den vereinbarten Zielsetzungen zu arbeiten
- Beherbergungsvertrag inkl. aller Bestimmungen
- Kostengutsprache oder Verfügung einer IV-Stelle oder eines Kantons
Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich in Absprache zwischen der zuständigen Hausleitung, dem Casemanager der Ausbildungsstätten, der zuständigen IV-Stelle sowie auf der Basis der verfügten beruflichen Massnahme. Nach erfolgtem Vorstellungsgespräch und, wenn möglich einer Schnupperwoche, wird nach der Zustimmung aller beteiligten Personen und Instanzen der Aufnahmetermin festgelegt.